Jetzt gilt es - ab Freitag eintragen zur Unterstützung des Volksbegehren „Rettet die Bienen!“

28. Januar 2019

Die SPD im Landkreis Traunstein mit ihrer Vorsitzenden Dr. Bärbel Kofler ruft alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis auf, das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen zu unterstützen. Vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 alle wahlberechtigten Menschen in Bayern auf ihrem zuständigen Rathaus eintragen, damit es zu einem Volksentscheid über den Gesetzentwurf für einen besseren Artenschutz im Freistaat kommt. Vor Ort hat sich jetzt die SPD Traunstein einhellig hinter das Volksbegehren gestellt.

Rettet die Bienen

„Auch wenn der Titel des Volksbegehrens „Rettet die Bienen!“ lautet, geht es bei dem Volksbegehren nicht nur um eine Insektenart, sondern um eine Vielzahl von Maßnahmen für den Schutz der Artenvielfalt in Bayern“, so die SPD Kreisvorsitzende Bärbel Kofler. Die Schaffung eines Biotopverbundes im Freistaat und die ökologische Bewirtschaftung aller staatseigenen Agrar- und Forstflächen sind nur zwei der Punkte aus dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens. „Selbstverständlich werden viele Weichen für die Agrarpolitik und damit auch für den Artenschutz in Brüssel und Berlin gestellt. Aber bei einem erfolgreichen Volksentscheid machen wir in Bayern einen wichtigen Schritt für einen besseren Schutz von Insekten und Vögeln“, ergänzt der stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende Sepp Parzinger aus Bergen. Dies sei auch dringend geboten, so der stellv. Juso-Bundesvorsitzende weiter: „Jeder Autofahrer kennt den Unterschied, wie viele Insekten sich früher auf seiner Windschutzscheibe angesammelt haben und wie sauber sie jetzt auch nach langen Fahrten bleibt. Das ist ein deutliches Zeichen für den Rückgang der Insektenpopulation und bedroht auf Dauer auch die heimischen Vogelarten, die auf diese Nahrungsgrundlage angewiesen sind.“ Damit es zu einer Abstimmung über den Gesetzentwurf des Volksbegehrens kommt, müssen sich rund eine Million wahlberechtigte bayerische Bürgerinnen und Bürgern während des Eintragungszeitraums 31.01 bis 13.02.2019 auf ihrem Rathaus eintragen.

Teilen